Arbeitsmedizin
Im ASchG sind unter § 82 die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner vorgeschrieben:
1. die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in den Angelegenheiten gemäß § 81 Abs. 3,
2. die Beratung der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung,
3. die Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat,
4. die Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsgefahren sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen,
4a. die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung,
5. die arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitnehmern bis zum Höchstausmaß von 20% der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit,
6. die Durchführung von Schutzimpfungen, die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer im Zusammenhang stehen,
7. die Weiterbildung bis zum Höchstausmaß von 15% der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit,
8. die Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses,
9. die Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung und10. die Koordination der Tätigkeit mehrerer Arbeitsmediziner
Darüber hinaus erwartet Sie von unseren ArbeitsmedizinerInnen zahlreiche Inputs und Aktivitäten, die über das ASchG hinausgehen:
Auch stehen unsere ArbeitsmedizinerInnen für unterschiedliche Begehungsmodelle zur Verfügung. In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer*innen hat die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Form von Begehungen durch eine Sicherheitsfachkraft und durch eine*n Arbeitsmediziner*in zu erfolgen. Regelmäßige Begehungen haben sowohl durch eine Sicherheitsfachkraft als auch durch eine*n Arbeitsmediziner*in, nach Möglichkeit gemeinsam, zu erfolgen. Die erstmalige Begehung einer Arbeitsstätte, in der nur Büroarbeitsplätze sowie Arbeitsplätze mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen eingerichtet sind, hat durch eine*n Arbeitsmediziner*in zu erfolgen. Weitere regelmäßige Begehungen sowie Anlassbegehungen können je nach Erfordernis durch den arbeitsmedizinischen Fachdienst erfolgen.
Gestaltung und Planung Ihres Gesundheitstages
Ihr Gesundheitstag wird nach ihren
individuellen Ansprüchen gestaltet. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erstellen
wir die gewünschten Programmpunkte. Mögliche Themen können sein:
Vorsorgemedizin:
Psychische Gesundheit:
Essen und Ernährung
Positive Leadership - erfolgreich führen mit PERMA-Lead
Unter Positive Leadership verstehen wir eine Führungskompetenz, die ein Arbeitsumfeld schafft, in dem
MitarbeiterInnen Lust haben, ihre Stärken auszuleben und weiterzuentwickeln,
sich in dem, was sie tun, wertgeschätzt fühlen, sich damit identifizieren und
dadurch motiviert sind, sich nicht nur an der geforderten Leistung zu
orientieren, sondern sich einzubringen – die Extrameile zu gehen.
Zahlreiche fundierte Studien
zum Positive Leadership Ansatz belegen, dass dieser signifikant positive
Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit, Leistung, Fluktuation, Gesundheit und
viele weitere Aspekte hat.
Mit den 5 Säulen von PERMA –
Lead ist unser Ziel, eine High Performance Kultur zu schaffen.
In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne die unterschiedlichen Stufen und Möglichkeiten vor, wie Sie eine „High Performance Kultur“ mit dem einzigartigen PERMA – Lead Ansatz erreichen können.
Sparringpartner für Führungskräfte im Management
Führungskräfte fühlen sich oft
sehr „alleine“, da sie entweder keinen ebenbürtigen Ansprechpartner im
Unternehmen vorfinden, oder sich in einem Spagat befinden, indem die jeweiligen
Ansichten, Vorstellungen und Erwartungshaltungen voneinander soweit entfernt
sind, und somit ein Austausch auf Augenhöhe als schier unmöglich empfunden
wird.
In genau solchen – und vielen
anderen Situationen – ist ein externer Sparringpartner genau der richtige und
zielführende Ansatz.
In einem selbstverständlich
kostenlosen Erstgespräch finden wir heraus, ob wir Ihnen als Sparringpartner
eine Stütze sein können.
Als Gesundheitsboutique verstehen wir uns vor allem als Kompetenzzentrum für unsere Kunden. Aus diesem Verständnis heraus positionieren wir uns als Lösungsanbieter. Viele Lösungen müssen allerdings „tailor-made“ mit unseren Kunden erst erarbeitet werden.
Sprechen Sie uns gerne an:
– wenn Sie eine „vorgefertigte“ Lösung am Markt nicht finden
– wenn Sie sich in einer speziellen Situation befinden
– wenn „der Hut brennt“ und Eile geboten ist
– oder auch um sich einfach mal unverbindlich und „sparringmäßig“ auszutauschen
Bei Bedarf und nach Wunsch können wir Ihnen unsere Leistungen auch durch eine Arbeitskräfteüberlassung - nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - zur Verfügung stellen.